Die damit verbundenen medizinischen Kosten werden heute größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ein Teil der Kosten bleibt jedoch zulasten des Spenders.
„Menschen, die zu Lebzeiten ihre Organe spenden, leisten etwas Außergewöhnliches. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir ihnen unseren vollen Respekt entgegenbringen, indem wir die mit der Organspende verbundenen finanziellen Hindernisse beseitigen“, äußerte sich die Ministerin in einer Erklärung.
Konkret wird das wie folgt aussehen: Organspender müssen für die meisten medizinischen Leistungen, die innerhalb eines Jahres nach der Krankenhausaufnahme zur Organentnahme erbracht werden, keinen Eigenanteil mehr zahlen. In diesem Zeitraum sind die Kosten für den Spender am höchsten. Die Spender werden sich auch nicht mehr an den Kosten für Konsultationen oder klinische Biologie- und Radiologieleistungen, die im Zeitraum vom Ende des ersten Jahres nach der Entnahme bis zum zehnten Jahr danach durchgeführt werden, beteiligen müssen. Diese Dienstleistungen stehen dann in direktem Zusammenhang mit der Organspende.
2018 wurden 90 lebende Organspenden durchgeführt (57 Nieren und 33 Lebern).
Der Erlass wird dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt. Es wird erwartet, dass die neuen Vorschriften im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. (belga)

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