Schuldig: Zehn Monate Haft für Geschäftsmann

<p>Von der Beschuldigung des Betrugs wurde der Fensterlieferant freigesprochen, nicht aber von den Punkten Fälschung und Gebrauch von Fälschung.</p>
Von der Beschuldigung des Betrugs wurde der Fensterlieferant freigesprochen, nicht aber von den Punkten Fälschung und Gebrauch von Fälschung. | Illustrationsfoto: dpa

Die weiteren Anklagepunkte wie Betrug, Unterschlagung oder aktive Hinterziehung sah die Richterin unterdessen nicht als erwiesen an.

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