Schuldig: Zehn Monate Haft für Geschäftsmann

<p>Von der Beschuldigung des Betrugs wurde der Fensterlieferant freigesprochen, nicht aber von den Punkten Fälschung und Gebrauch von Fälschung.</p>
Von der Beschuldigung des Betrugs wurde der Fensterlieferant freigesprochen, nicht aber von den Punkten Fälschung und Gebrauch von Fälschung. | Illustrationsfoto: dpa

Die weiteren Anklagepunkte wie Betrug, Unterschlagung oder aktive Hinterziehung sah die Richterin unterdessen nicht als erwiesen an.

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab 13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment