15 Tage Fahrverbot, aber keine Zündschlosssperre für Ex-Parlamentspräsident

<p>Der ehemalige Präsident des flämischen Parlaments, Kris Van Dijck</p>
Der ehemalige Präsident des flämischen Parlaments, Kris Van Dijck | Foto: belga

Van Dijck hatte sich Anfang Juli nach einem Unfall einem Atemtest und einer Blutprobe unterziehen müssen: Er hatte 1,42 Promille Alkohol im Blut. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Fahrverbot von 15 Tagen, eine Alkohol-Zündschlosssperre während eines Jahres sowie eine Geldstrafe von 1.600 Euro (wovon die Hälfte auf Bewährung).

Anderthalb Wochen nach dem Unfall musste Van Dijck als Parlamentspräsident zurücktreten. Sein Image war bereits durch den Fall von Trunkenheit am Steuer getrübt worden, aber seine Position wurde völlig unhaltbar, nachdem am flämischen Feiertag (11. Juli) eine Geschichte über möglichen Leistungsbetrug mit einem Escort-Girl bekannt wurde. (gz/belga)

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