Die Schulordnung im Gemeinschaftsunterrichtwesens Flanderns ist deutlich: Religiöse und ideologische Symbole sind verboten. Und das islamische Kopftuch fällt unter das Verbot. Aber ein Mädchen aus Löwen will ihr Kopftuch während des Unterrichts tragen und zog deshalb vor Gericht. Der Richter gab ihr recht. Das allgemeine Verbot wird nicht aufgehoben, sodass das Urteil nur für diese Schülerin gilt.
Richter: Mädchen darf Kopftuch in Schule tragen

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