Schächten in der Wallonie künftig verboten: Eingriff in Religionsfreiheit oder Tierschutz?

<p>In der Wallonie dürfen Tiere ab dem 1. September nicht mehr ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden.</p>
In der Wallonie dürfen Tiere ab dem 1. September nicht mehr ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden. | Illustrationsbild: dpa

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sieht mit Blick auf ein neues Gesetz in Belgien die Religionsfreiheit in ganz Europa bedroht. „Das Verbot des betäubungslosen Schächtens, das nun auch in der Wallonie in Kraft tritt, ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die Religionsfreiheit europaweit unter Beschuss ist“, sagte Schuster in Brüssel. Er hoffe, dass der Europäische Gerichtshof das Verbot aufhebe und die Religionsfreiheit in seinem Urteil „angemessen berücksichtigt“.

Das neue Gesetz tritt kommende Woche Sonntag (1. September) in Kraft. Es sieht vor, dass Tiere nicht mehr ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden dürfen. In Flandern ist ein ähnliches Gesetz bereits seit Anfang 2019 in Kraft. Rituelles Schlachten ohne Betäubung wird nach Religionsvorschriften sowohl im Islam als auch im Judentum praktiziert.

„Das ist eine starke Botschaft, dass die jüdische Gemeinschaft nicht wirklich willkommen ist“, sagt der Vorsitzende des Europäischen Jüdischen Kongresses.

Nach einer Klage der jüdischen Gemeinschaft in Belgien gegen das Gesetz in Flandern rief das Verfassungsgericht den EuGH an. Dessen Urteil dürfte in einigen Monaten kommen und Signalwirkung für ganz Europa haben. Das Schlachten ohne Betäubung ist derzeit auch in anderen EU-Staaten wie Schweden oder Dänemark verboten.

Der Vorsitzende des Europäischen Jüdischen Kongresses, Menachem Margolin, sieht in den belgischen Gesetzen ein verheerendes Signal: „Das ist eine starke Botschaft, dass die jüdische Gemeinschaft nicht wirklich willkommen ist“, sagte er. Außerdem schränkten die Gesetze die Religionsfreiheit ein.

Der Vorsitzende der Tierschutzorganisation Gaia, Michel Vandenbosch, widerspricht. Er betont, dass es nicht um Eingriffe in die Religionsfreiheit gehe, sondern um den Tierschutz. Die Reaktion einiger religiöser Führer seien übertrieben. Die Gesetze seien in demokratischen Prozessen mit großer Mehrheit und Stimmen aus allen Parteien beschlossen worden. „Das ist kein Gesetz, das das rituelle Schlachten verbietet, sondern nur das Schlachten ohne vorherige Betäubung“, sagte Vandenbosch. (dpa)

Kommentare

  • Bedauerlich ist, dass die Dinge ausschliesslich aus Sicht der jüdischen Gemeinschaft dargestellt werden. Ist dem Zentralrat der Juden in Deutschland eigentlich bekannt, wie intensiv der (schwierige) Meinungsaustausch in Belgien mit den Vertretern der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaft war und ist? Trotz quasi einstimmiger Beschlüsse der Parlamente Flanderns und der Wallonie werden die Befürworter der VORHERIGEN BETÄUBUNG ganz böse in die rechte Ecke gestellt. Noch einmal zum Mitschreiben: Nicht das Sch¨ächten wird verboten, sondern die Elektronarkose soll künftig zur Auflage gemacht werden. us Sicht der Tierschützer ist die Vermeidung von unnötigem Tierleid alles andere Begrenzung der Religionsfreiheit. Man kann nur hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das genauso sieht und sich den zahlreichen eindeutigen Gutachten anschließt.

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