Blitzer falsch aufgestellt: Vervierser Gericht spricht drei Raser frei

<p>Blitzer falsch aufgestellt: Vervierser Gericht spricht drei Raser frei</p>
Foto: Photo News

Zu verdanken haben sie das ihrem Anwalt Jean-Charles Garot. Der Jurist hat sich nämlich die Betriebsanleitung des Radarmessgeräts, mit dem die Autofahrer geblitzt wurden, mal genauer zur Brust genommen. Und siehe da: Im Falle eines Messgeräts, Typ NK7 der Marke Redflex, muss die zu kontrollierende Strecke 50 Meter lang sein und darf maximal eine Achsenabweichung von 45 Zentimeter aufweisen. Sprich, die Fahrbahn muss quasi schnurgerade sein und darf keine Kurven haben. Aber genau hier liegt das Problem. Denn der Abschnitt, auf dem die drei Temposünder geblitzt worden sind, weist eine Abweichung von 83 Zentimetern auf und übertrifft damit deutlich die vom Hersteller tolerierte Diskrepanz. Für Anwalt Jean-Charles Garot Grund genug, vor dem Vervierser Polizeigericht den Freispruch für das Rasertrio zu fordern - mit Erfolg.

In ihrem Urteil begründet die zuständige Richterin zwar, dass die Messungen aufgrund der fehlerhaften Positionierung des Messgerätes keine gesetzliche Gültigkeit haben.

Der Schuldspruch dürfte besonders einen in Weismes ansässigen BMW-Fahrer gefreut haben, der am 20. Mai 2018 auf der besagten Strecke mit stolzen 213 km/h geblitzt wurde: Er darf nicht nur seinen Führerschein behalten, sondern muss auch nicht mehr mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 4.000 Euro rechnen. (calü)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment