EuGH: Zu strenge Bedingungen für Studienbeihilfen in Luxemburg

<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Großherzogtum gewissen Bedingungen, die Grenzgänger erfüllen müssen, damit ihre Kinder in Luxemburg Studienbeihilfen beziehen können, lockern muss.</p>
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass das Großherzogtum gewissen Bedingungen, die Grenzgänger erfüllen müssen, damit ihre Kinder in Luxemburg Studienbeihilfen beziehen können, lockern muss.

Geklagt hatte der Sohn eines Grenzgängers aus Frankreich vor dem Luxemburger Verwaltungsgericht. Er hatte in Luxemburg finanzielle Beihilfen für ein Studium in Straßburg beantragt.

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