Eine Dreirichterkammer des CBAS muss darüber befinden, ob die wegen der Bestechungsversuche im Vorfeld der Partie KV Mechelen-Waasland-Beveren ausgesprochenen Sanktionen juristisch korrekt, zu hart oder gar zu milde waren.
Widersprüchlicher geht wohl kaum: Erster Verhandlungstag am CBAS
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