KV Mechelen hat zwei Chancen, um Abstieg zu vermeiden

<p>Der KV Mechelen wurde vom Fußballverband zum Zwangsabstieg verdonnert.</p>
Der KV Mechelen wurde vom Fußballverband zum Zwangsabstieg verdonnert. | Foto: Photo News

Allerdings hat der Verein noch zwei Chancen, um den Abstieg in die 1. Division B doch noch abzuwenden. Der KV Mechelen wird so gut wie sicher Einspruch gegen das Urteil des Fußballverbandes vor dem Schiedsgericht (CBAS) einlegen. Zudem hat der Verein noch die Möglichkeit, vor ein Zivilgericht zu ziehen und dort ein weiteres Eilverfahren anzustrengen.

Der erste Schritt heißt allerdings CBAS: Nach der Urteilverkündung des Verbandes bleiben dem KV Mechelen sieben Tage Zeit, um das Schiedsgericht anzurufen. Offenbar plant der flämische Verein, bis Freitag damit zu warten. So lässt sich Zeit gewinnen und die für den Verband kritische „Deadline“ (30. Juni) überschreiten. Sollte das passieren, ist immerhin sicher, dass der KV Mechelen nicht in eine Amateurklasse absteigt.

Sollte das CBAS den Einspruch von „Malinwa“ abweisen, was als wahrscheinlich gilt, bleibt immer noch die Möglichkeit, vor ein Zivilgericht zu ziehen - der allerletzte Strohhalm, um als 17. Klub in der 1. Division starten zu können.

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