Von den höheren Beihilfen könnten nicht nur Studierende an Hochschulen und Universitäten profitieren. Auch Schülerinnen und Schüler des Sekundarschulwesens würden „im Rahmen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gleichwertig unterstützt“.
Die Reform werde bestehende Begünstigte finanziell stärker entlasten und weiteren Haushalten erstmals den Zugang zu einer Studienbeihilfe eröffnen. „Ob junge Menschen ihren Bildungsweg gehen können, darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familien scheitern. Wir erhöhen deshalb die Studienbeihilfen deutlich und öffnen die Unterstützung für weitere Familien. Damit entlasten wir Haushalte ganz konkret und stärken die Chancengerechtigkeit“, wird Bildungsminister Jérôme Franssen (CSP) in der Mitteilung zitiert. Sozialministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) betont: „Die zusätzlichen Mittel sollen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Mit der Reform unterstützen wir Familien mit kleinen und mittleren Einkommen und verbessern zugleich die Voraussetzungen dafür, dass junge Menschen ihren Bildungsweg fortsetzen können.“
Die Einkommenskategorien berücksichtigen den Angaben zufolge die Zahl der Personen zu Lasten. Nach der beschlossenen Reform liegt die Einkommensgrenze in der neuen Einkommenskategorie beispielsweise bei 22.411,79 Euro ohne Person zu Lasten, bei 47.620,04 Euro mit zwei und bei 77.028,73 Euro mit fünf Personen zu Lasten. Für jede weitere Person zu Lasten steigt die Grenze um 9.102,82 Euro. Maßgeblich sind die steuerlichen Einkünfte und die nach den geltenden Regeln anzurechnenden Personen zu Lasten. Die Reform sei Teil „einer gezielteren finanziellen Unterstützung“ von Familien, hieß es. Seit Beginn des laufenden Schuljahres setze die DG-Regierung bereits rund 148.000 Euro zusätzlich zur Reduzierung der Schulbesuchskosten in den Grund- und Sekundarschulen ein. „Damit liegt die Gesamtsumme der Mittel zur Reduzierung der Schulbesuchskosten bei 1.465.000 Euro für das Schuljahr 2026/2027. Für die reformierten Studienbeihilfen werden ab dem Haushaltsjahr 2027 rund 588.000 Euro vorgesehen. Zusammen entspricht dies einem zusätzlichen Mitteleinsatz von rund 736.000 Euro“, rechnet die Regierung vor. Familien und Studierende, die bislang aufgrund ihres Einkommens keine Studienbeihilfe erhalten haben, sollten ihre Anspruchsvoraussetzungen erneut prüfen. Aufgrund der neuen Regelung wird die Antragsfrist für das Schul- und Studienjahr 2026–2027 ausnahmsweise bis zum 30. November 2026 verlängert. Diese verlängerte Frist gilt ausschließlich für Anträge auf Studienbeihilfe, die in die Zuständigkeit der DG fallen. Für Schülerinnen, Schüler und Studierende, deren Antrag beispielsweise aufgrund ihres Schul- oder Studienortes in der Französischen oder Flämischen Gemeinschaft von einer anderen zuständigen Behörde bearbeitet wird, gelten deren jeweilige Fristen und Bestimmungen. (red/sc)
Infos zu Voraussetzungen und Antragsverfahren unter www.ostbelgienbildung.be/studienbeihilfen verfügbar.

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