Banken müssen Opfer von Phishing sofort für nicht genehmigte Zahlungen entschädigen – auch dann, wenn die Kunden grob fahrlässig mit ihren Kontodaten umgegangen sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil zu einem Betrugsfall in Polen klargestellt. Die Erstattung muss spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erfolgen.
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