Ziel ist es, Betroffene künftig schneller und gezielter auf ihrem Weg zurück in die Beschäftigung zu begleiten. Mit der Grundsatzerklärung „Gemeinsam stärker auf dem Weg in die Beschäftigung“ soll die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt der DG, dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv) und den Krankenkassen ab 2027 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Das teilte das Kabinett von Minister Franssen mit.
Die Vereinbarung knüpft demnach an die seit 2024 bestehende Maßnahme „Zurück ins Arbeitsleben“ an, mit der langzeitkranke Menschen bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung unterstützt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung ist ein föderales Gesetz vom 19. Dezember 2025. Dieses soll die Rückkehr ins Berufsleben bei Arbeitsunfähigkeit stärker fördern und verpflichtet bestimmte Krankengeldempfänger zur Teilnahme an Maßnahmen der sozialberuflichen Integration. Künftig sollen Menschen, bei denen eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt möglich erscheint, schneller an das Arbeitsamt und dessen Partner vermittelt werden. Die Zuweisung kann unter anderem über die Krankenkasse, den behandelnden Arzt, den Arbeitsarzt oder auf Initiative der Betroffenen selbst erfolgen. Gleichzeitig sollen die individuelle Begleitung, der Datenaustausch zwischen den beteiligten Einrichtungen und die Verwaltungsabläufe verbessert werden. Die nun unterzeichnete Grundsatzvereinbarung bilde die Grundlage für weitere Abkommen, in denen u.a. die Finanzierung und die konkreten Verfahren geregelt werden sollen, hieß es. „Arbeit bedeutet für viele Menschen nicht nur Einkommen, sondern auch Teilhabe, Struktur und soziale Kontakte“, wird Franssen in der Mitteilung zitiert. Mit der Vereinbarung würden die Voraussetzungen geschaffen, „damit langzeitkranke Menschen mit Beschäftigungspotenzial schneller, gezielter und individueller auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben begleitet werden können“. Dabei betont der Minister, dass nicht für alle Betroffenen derselbe Weg infrage komme. „Entscheidend ist vielmehr, die vorhandenen Möglichkeiten einer Person zu erkennen und gemeinsam einen realistischen und nachhaltigen Weg in Richtung Beschäftigung zu entwickeln.“
Auch der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke unterstreicht die Bedeutung einer abgestimmten Begleitung: „Viele Menschen, die länger arbeitsunfähig sind, haben weiterhin Potenzial. Wir müssen ihnen die Möglichkeit geben, dieses Potenzial wieder einzubringen.“ Arbeit könne Teil des Genesungsprozesses sein, sofern der richtige Zeitpunkt gewählt werde und eine angemessene Unterstützung gewährleistet sei. Die Vereinbarung setzt auf vier Schwerpunkte: eine frühzeitigere Vermittlung an die zuständigen Dienste, eine auf die jeweilige Person zugeschnittene Begleitung, einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie einfachere Verwaltungsverfahren. Zudem werden konkrete Zielvorgaben formuliert: Bis 2029 sollen jährlich mindestens 80 Personen den Eingliederungsweg „Zurück ins Arbeitsleben“ beginnen. Damit wollen die beteiligten Partner die berufliche Wiedereingliederung von Langzeitkranken weiter vorantreiben und bestehende Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt abbauen. (red/nico)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren