Nach Angaben des Gerichts liegt die Auslastung derzeit bei fast 200 Prozent. Die Überbelegung sei „strukturell und systematisch“ und führe für zahlreiche Häftlinge zu Bedingungen, die als „erniedrigende Behandlung“ im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einzustufen seien. Die hohe Belegung führe u.a. zu erheblichem Druck auf den verfügbaren Lebensraum, die Hygiene und den Zugang zu Einrichtungen.
Im Video: Das Gefängnis in Gent während des Streiks des Gefängnispersonals am 29. Juni 2026.
Das Gericht erkennt zwar an, dass die Behörden Maßnahmen ergriffen haben und weitere planen. Dies ändere jedoch nichts daran, dass das Problem seit Jahren bestehe. Es handele sich nicht um eine vorübergehende Fehlentwicklung, sondern um ein dauerhaftes strukturelles Problem. Um die Belegung auf 110 Prozent zu reduzieren, müssten nach Einschätzung des Ordens der flämischen Rechtsanwaltskammern (OVB) nahezu 200 Gefangene anderweitig untergebracht werden. Was konkret dafür ergriffen wird, überlässt das Gericht der Politik. Der belgische Staat hatte um einen Aufschub von einem Jahr gebeten, was das Gericht ablehnte. Wird das vorgegebene Ziel nach sechs Monaten nicht erreicht, droht ein Zwangsgeld von 500 Euro pro Tag und Gefangenem, der über die festgelegte Kapazitätsgrenze hinaus in Gent untergebracht ist. Insgesamt wurde die mögliche Summe auf 45 Millionen Euro begrenzt. Der OVB spricht von einem „historischen Urteil“. Vorstandsmitglied Nicolaas Vinckier erklärte, der Anwaltsorden sei notfalls bereit, die Zwangsgelder einzutreiben. „Wir wollen Veränderungen vor Ort sehen“, sagte er. Es sei nie ums Geld gegangen. Die Zwangsgelder seien gefordert worden, weil der Staat Gerichtsurteile nicht immer umgesetzt habe. Vinckier hält eine Verlegung von knapp 200 Gefangenen für machbar. Auch vorzeitige Haftentlassungen könnten aus seiner Sicht notwendig werden. Dies sei zwar eine einschneidende Maßnahme, das Problem sei jedoch über Jahre hinweg ignoriert worden. (belga/sc)

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