Zudem gewährt sie der Einrichtung für das Jahr 2026 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro. Die Soziale Integration und Alltagshilfe begleitet und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Hilfebedarfen in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen.
Mit ihren Angeboten trägt die Einrichtung dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu fördern. „Durch den Beschluss stärkt die Regierung die Arbeit der VoG und schafft die Voraussetzungen dafür, dass die bestehenden Leistungen weiterhin verlässlich erbracht werden können, was den begleiteten jungen Menschen unmittelbar zugute kommt“, heißt es dazu in einer Mitteilung aus dem Kabinett von Familien- und Sozialministerin Lydia Klinkenberg (ProDG). Sie betont die Bedeutung der Einrichtung für Ostbelgien: „Die Soziale Integration und Alltagshilfe leistet tagtäglich wertvolle Arbeit für junge Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Mit diesem zusätzlichen Zuschuss unterstreichen wir die Bedeutung dieser Angebote und sichern die Kontinuität einer wichtigen Begleitung für die Betroffenen. Unser Ziel bleibt es, Teilhabe und Selbstbestimmung in Ostbelgien weiter zu stärken.“ Mit der Genehmigung des Vertragsnachtrags bekräftige die DG-Regierung ihr Engagement für ein starkes soziales Netz in Ostbelgien und für die Unterstützung von Organisationen, die einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. (red/sc)

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