Banken sind gesetzlich verpflichtet, Opfer von Phishing unverzüglich zu entschädigen. In der Praxis geschieht dies jedoch häufig nicht. Die Institute berufen sich dabei unter anderem darauf, dass Kunden einer Transaktion zugestimmt oder grob fahrlässig gehandelt hätten. Betroffene müssen deshalb oft selbst vor Gericht ziehen und in einem Zivilverfahren versuchen, ihr Geld zurückzubekommen.
Im vorliegenden Fall geht die betroffene Kundin einen Schritt weiter: Sie hat Belfius vor dem Strafgericht verklagt. Hintergrund ist, dass sich ein Zahlungsdienstleister strafbar machen kann, wenn er die gesetzlichen Vorschriften bei Betrugsfällen nicht einhält. Das Strafverfahren gegen Belfius soll am 30. November vor dem französischsprachigen Strafgericht in Brüssel beginnen. Die Bank bestätigt das Verfahren, wollte sich darüber hinaus aber nicht äußern. Im Falle einer Verurteilung droht Belfius eine Geldstrafe. Diese kann sich von einigen Tausend Euro bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Jahresumsatzes erstrecken. (belga/sc)

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