Vorübergehendes Badeverbot in Bütgenbach und Robertville

<p>Venntastic Beach</p>
Venntastic Beach | Foto: Worriken

„Die Schließung beruht nicht auf der Feststellung einer Verunreinigung, sondern auf einer Präventionsmaßnahme, mit der eine mögliche Exposition der Nutzer gegenüber einem Risiko vermieden werden soll, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vollständig ausgeschlossen werden kann“, erklärt die wallonische Behörde in einem Schreiben an den Ferienpark Worriken. „Die Maßnahme ist rein vorsorglicher Natur und auf die betroffene Badestelle sowie auf den für die Bewertung der Lage erforderlichen Zeitraum beschränkt. Sie wird erneut geprüft, sobald die verfügbaren Informationen es ermöglichen, jedes Risiko für die menschliche Gesundheit mit hinreichender Sicherheit auszuschließen.“ Es ist also zu erwarten, dass Tests durchgeführt werden, um ein Risiko vollständig auszuschließen. Laut Angaben des Zentrums Worriken sind die Wassersportaktivitäten nicht von einem Verbot betroffen. (red/ab)

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