Innenminister gibt grünes Licht: Polizeizonen dürfen jetzt TikTok nutzen

<p>Die lokalen Polizeizonen dürfen künftig auf TikTok aktiv werden.</p>
Die lokalen Polizeizonen dürfen künftig auf TikTok aktiv werden. | Foto: picture alliance/dpa

Bislang durfte TikTok von der Polizei lediglich zu Ermittlungszwecken eingesetzt werden. Eigene Inhalte zur Kommunikation mit der Bevölkerung waren dagegen nicht vorgesehen. Das ändert sich nun.

Im Mittelpunkt steht vorrangig eine Zielgruppe, die über klassische Kommunikationswege zunehmend schwerer zu erreichen ist. „Die Polizeizonen haben viele relevante Botschaften für junge Menschen, beispielsweise zu Alkohol und Verkehr, Drogenkonsum, Online-Sicherheit, Cyberkriminalität und Prävention“, erklärt Quintin.

Wer Jugendliche erreichen wolle, müsse dort präsent sein, wo sie sich tatsächlich aufhalten. „Wenn wir junge Menschen erreichen wollen, müssen wir auch über die Kanäle kommunizieren, die sie nutzen. Natürlich muss dies auf sichere und verantwortungsvolle Weise geschehen“, so der Innenminister.

Strenge Regeln für die Nutzung

Freie Hand bekommen die Polizeizonen dabei allerdings nicht. Für ihren Auftritt auf TikTok gelten klare Sicherheitsvorgaben. Personenbezogene Daten, operative Informationen und andere interne Polizeidaten dürfen nicht über die Plattform verbreitet werden.

Auch technisch soll TikTok strikt vom Arbeitsumfeld der Polizei getrennt bleiben. Die App darf ausschließlich auf einem separaten und isolierten Gerät genutzt werden, das keinen Zugang zum internen Polizeinetzwerk besitzt. Das TikTok-Konto selbst muss ebenfalls vollständig von der professionellen IT-Umgebung der Polizei getrennt sein.

Belgien orientiert sich damit auch an Erfahrungen aus dem Ausland. In Nachbarländern wie Deutschland und den Niederlanden nutzen Polizeibehörden TikTok bereits aktiv. Dort dient die Plattform laut Quintin unter anderem dazu, junge Menschen zu informieren, für bestimmte Gefahren zu sensibilisieren und die Verbindung zwischen Polizei und Bevölkerung zu stärken. (belga/calü)

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