Wer auf einer Autobahn in unserem Land, auf der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt, zu schnell fährt, muss weiterhin erst ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 129 km/h mit einem Bußgeld rechnen. Das geht aus einem neuen Rundschreiben des Kollegiums der Generalstaatsanwälte hervor, über das flämische Zeitungen berichten. Die umstrittenen technischen Toleranzmargen bei Geschwindigkeitskontrollen bleiben damit trotz präziserer Messgeräte vorerst bestehen.
Die Toleranzmarge bei Radarkontrollen bleibt.
| Foto: belga
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