„Mystery Shopper“ decken massive Verstöße beim Tabakverkauf an Minderjährige auf

<p>Ein Hinweis auf das Verkaufsverbot für Tabakwaren an Minderjährige in einem Zeitungsgeschäft in Antwerpen: Testkäufe zeigen, dass das Verbot häufig missachtet wird.</p>
Ein Hinweis auf das Verkaufsverbot für Tabakwaren an Minderjährige in einem Zeitungsgeschäft in Antwerpen: Testkäufe zeigen, dass das Verbot häufig missachtet wird. | Foto: Photo News

Im Jahr 2025 führten die Beamten der Behörde zunächst 1.881 klassische Kontrollen durch. Dabei beobachteten Inspektoren, ob sich Verkaufsstellen an das Verbot hielten. In der Wallonie wurden bei 465 Kontrollen lediglich 19 Verstöße festgestellt – eine Beanstandungsquote von fünf Prozent. In Flandern lag sie bei drei Prozent, in der Region Brüssel-Hauptstadt bei einem Prozent.

Ein völlig anderes Bild ergab sich jedoch bei mehr als 900 unangekündigten Testkäufen mit sogenannten „Mystery Shoppern“ – minderjährigen Testkäufern, die versuchten, Tabakwaren zu erwerben. In der Wallonie verkauften Händler in 75 Prozent der Fälle Tabak an die Jugendlichen. In Brüssel lag die Quote bei 57 Prozent, in Flandern bei 48 Prozent.

Die Unterschiede zwischen beiden Kontrollmethoden sind erheblich. Ein offizielles Protokoll wurde allerdings nur bei Wiederholungstätern erstellt. In der Wallonie wurden bei rund 117 der 157 Testkäufe Verstöße festgestellt. Etwa jeder dritte betroffene Händler war bereits zuvor aufgefallen.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hielten sich Buchhandlungen, Supermärkte, Tankstellen und Fachgeschäfte häufiger an die Vorschriften. Deutlich problematischer seien dagegen Night Shops, in denen Verstöße besonders oft festgestellt wurden.

Neben klassischen Tabakprodukten standen auch E-Zigaretten im Fokus der Kontrollen. Der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) erklärte, dass „die überwiegende Mehrheit der beschlagnahmten E-Zigaretten zahlreiche offensichtliche Mängel aufweist“. Dazu zählten unter anderem Einwegprodukte, fehlerhafte Kennzeichnungen, zu große Flüssigkeitsbehälter oder ein zu hoher Nikotingehalt.

Vergleichsweise selten mussten die Behörden dagegen wegen des Rauchverbots im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen einschreiten. In den Jahren 2024 und 2025 wurden in der Wallonie vier und in Flandern zwei Protokolle ausgestellt. (belga/calü)

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