Immer dann, wenn ein Arzt Zweifel daran hat, ob ein Patient noch sicher ein Fahrzeug führen kann, wird dieser an das CARA überwiesen. Dort beurteilen Experten die Fahrtauglichkeit anhand medizinischer, neuropsychologischer und praktischer Kriterien.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 6.434 Personen untersucht. 88 Prozent von ihnen durften weiterhin Auto fahren. Allerdings erhielten sechs von zehn mindestens eine Einschränkung. Diese Auflagen fallen je nach Fall unterschiedlich aus. Sie reichen von der Pflicht, beim Fahren eine Brille zu tragen, bis hin zur Erlaubnis, nur noch tagsüber unterwegs zu sein. Mehr als jeder fünfte untersuchte Fahrer darf sein Auto zudem nur noch in einem festgelegten Umkreis seines Wohnorts nutzen.
„Jede Bewertung ist eine individuelle Entscheidung“, erklärt Stef Willems, Sprecher von VIAS. Von einer solchen sogenannten Radiusbeschränkung seien häufig Menschen mit beginnender Demenz betroffen. „So können sie einen Teil ihrer Selbstständigkeit bewahren und weiterhin in einer vertrauten Umgebung zum Arzt, zu Angehörigen oder zum Einkaufen fahren“, so Willems. Ihre Fahrtauglichkeit werde sowohl von ihrem Arzt als auch durch jährliche Kontrollen beim CARA regelmäßig überprüft.
Neben den persönlichen Auflagen musste rund die Hälfte der untersuchten Fahrer auch ihr Fahrzeug anpassen. Am häufigsten wechselten sie auf ein Auto mit Automatikgetriebe. In Einzelfällen waren umfangreichere Umbauten erforderlich. So kann ein Mann aus Bocholt (Provinz Limburg) dank einer speziellen Fußlenkung trotz fehlender Arme weiterhin Auto fahren.
Wer seine eigene Fahrtauglichkeit überprüfen möchte, kann online einen Selbsttest absolvieren und sich anschließend ärztlich beraten lassen. (belga/calü)

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