Das Gesetz wurde am 30. Juli 1981 verabschiedet, nachdem Belgien von mehreren rassistischen und antisemitischen Gewalttaten erschüttert worden war. Dazu gehörten der rassistisch motivierte Mord an Hamou Baroudi in der Brüsseler Gemeinde Laeken sowie ein antisemitischer Anschlag auf jüdische Kinder in Antwerpen.
Das Antirassismusgesetz verbietet unter anderem die Anstiftung zu Hass, die Verbreitung rassistischer Ideologien sowie die Unterstützung von Organisationen, die Diskriminierung fördern. Zugleich ziehe es eine klare Grenze zwischen der Meinungsfreiheit und strafbarer Hassrede, erklärte Unia. „Das Gesetz macht deutlich, dass Rassismus keine Meinung, sondern eine Verletzung grundlegender Rechte ist“, heißt es in einer Mitteilung der Organisation.
Grundlage für bedeutende Urteile
Nach Angaben von Unia hat das Gesetz in den vergangenen Jahrzehnten die Grundlage für mehrere wegweisende Gerichtsentscheidungen geschaffen. So verurteilte der Genter Appellationshof im Jahr 2004 drei Vereinigungen, die mit dem damaligen Vlaams Blok, dem Vorgänger des Vlaams Belang, verbunden waren. Das Gericht stellte fest, dass sie wiederholt diskriminierende Botschaften verbreitet hatten.
Auch im Prozess gegen Hans Van Themsche, der 2006 zwei Menschen aus rassistischen Motiven ermordete und eine weitere Person schwer verletzte, spielte das Gesetz eine wichtige Rolle. Das Gericht wertete das rassistische Tatmotiv als strafverschärfenden Umstand.
Für Unia bleibt das Gesetz auch heute unverzichtbar. Dirk Voorhof vom Human Rights Centre der Universität Gent weist darauf hin, dass diese Botschaft mit dem neuen Strafgesetzbuch, das am 1. September 2026 in Kraft tritt, nochmals bekräftigt werde. Der Schutz vor Diskriminierung werde dann auf alle gesetzlich geschützten Merkmale ausgeweitet. (belga/calü)

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