Debatte über Rechtsstatus stillgeborener Kinder

<p>Grabstätte für stillgeborene Kinder</p>
Grabstätte für stillgeborene Kinder | Foto: picture alliance

Derzeit können Eltern nach mindestens 140 Schwangerschaftstagen eine „Urkunde über ein lebloses Kind“ ausstellen lassen und dem Kind einen Vornamen geben.

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