Scan-Erlaubnis soll wiederkommen: EU einig bei „Chatkontrolle“

<p>Die „Chatkontrolle“ soll helfen, Kindesmissbrauch zu bekämpfen.</p>
Die „Chatkontrolle“ soll helfen, Kindesmissbrauch zu bekämpfen. | Illustrations: dpa

Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sollen Messengerdienste in der EU bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen suchen dürfen. In der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle einigten sich Vertreter der Mitgliedsländer auf eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur sagten. Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament für das Vorhaben gestimmt.

Die Abgeordneten hatten Einschränkungen bei verschlüsselten Nachrichten gefordert, denen die EU-Länder nun zustimmen wollen. Damit soll eine Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert werden, deren Verlängerung in Brüssel schon als gescheitert galt. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss nun noch in einem schriftlichen Verfahren gefasst werden, das am Donnerstagnachmittag abgeschlossen sein soll.

Verschlüsselte Nachrichten dürfen nicht gescannt werden.

Zuvor hatte es unter anderem Druck aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und aus mehreren Mitgliedsländern gegeben, die ausgelaufene Ausnahme zum Kinderschutz wieder einzusetzen. Datenschützer wollen das diskutierte Vorhaben dagegen seit Jahren verhindern. Sie bezeichnen die Möglichkeit zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle und halten sie beim Schutz von Kindern für ineffektiv.

Mit der befristeten Ausnahmeregelung können etwa Microsoft bei Outlook, Google bei Gmail oder Meta bei Instagram wieder automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch suchen lassen. Die Kontrollen sind freiwillig. Die Tech-Unternehmen dürfen Verdachtsfälle nach den EU-Regeln erst an die Behörden weiterleiten, wenn ein Mensch sie als solche verifiziert hat. Das soll verhindern, dass jemand durch Programmfehler in Verdacht gerät.

Die Regelung soll allerdings ausdrücklich kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die bei WhatsApp, Signal und anderen Diensten mittlerweile Standard ist. Anders als ursprünglich von den Mitgliedsländern vorgeschlagen, soll das auch für Nachrichten gelten, die noch verschlüsselt werden. Das schränkt die Möglichkeiten für automatisierte Kontrollen auf den Endgeräten ein.

Insbesondere das sogenannte Client-Side-Scanning wird damit ausgeschlossen. Bei dem Verfahren überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Nach der Übergangsregelung, die bis April galt, war das noch erlaubt. Das Europäische Parlament hatte sich zuletzt jedoch dafür ausgesprochen, den Unternehmen diese Möglichkeit nicht länger zu geben.

Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer bisher nicht zustimmen. Die Abgeordneten beharrten bei einer Abstimmung vor mehr als drei Monaten ihrerseits mehrheitlich auf der Position, eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme nicht mittragen zu wollen. Die Verhandlungen galten als gescheitert, die Übergangsregelung lief aus. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin und EVP-Politikerin Roberta Metsola der Debatte überraschend eine neue Richtung. Bei einem EU-Gipfel setzte sie sich dafür ein, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten.

Dass Metsola diesen Vorstoß wagte, sorgte für viel Kritik. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten der Präsidentin bei der Abstimmung im März formal einen anderen Auftrag gegeben. Sie sollte die ablehnende Position des Parlaments der EU-Kommission und dem Rat mitteilen und die Kommission auffordern, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen. Metsola signalisierte mit ihren Worten hingegen die Bereitschaft des Parlaments, sich erneut mit dem Vorhaben zu befassen.

Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus. Damit ermöglichten sie dem Europäischen Parlament, erneut darüber zu entscheiden. Zudem beantragte die EVP-Fraktion ein Eilverfahren, um noch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. Neben der EVP stimmten diesmal mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten für die Verlängerung. Für einen Stopp des Vorhabens wäre wegen der erneuten Abstimmung eine absolute Mehrheit unter den Abgeordneten nötig gewesen.

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was Online-Plattformen im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch tun dürfen oder sogar müssen. Der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament verhandeln allerdings noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung erzielen, können die neuen Regeln in Kraft treten und die Übergangslösung endgültig ablösen. (dpa/svm)

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