Die neue EU-Regel soll dazu beitragen, dass unverkaufte Ware stattdessen weiterverkauft, gespendet oder wiederverwertet wird.
Ausnahmen gelten unter anderem für beschädigte, verschmutzte oder aus Sicherheitsgründen nicht wiederverwendbare Produkte. Das Verbot ist Teil der EU-Ökodesign-Verordnung und gilt zunächst für große Unternehmen. Umweltorganisationen begrüßen den Schritt, fordern aber strenge Kontrollen und kritisieren, dass das Problem der Billigmode aus Nicht-EU-Staaten weitgehend unberührt bleibe. Nach Angaben der EU-Kommission werden in Europa jedes Jahr vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, was rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen verursacht. (dpa/sc)

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