Die fünf Tage kommen zu den bestehenden Urlaubsansprüchen wie Mutterschafts- und Geburtsurlaub hinzu. Sie können am Stück oder einzeln innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt genommen werden. Bei Mehrlingsgeburten besteht der Anspruch für jedes Kind.
Während der Freistellung wird eine pauschale Entschädigung gezahlt, unabhängig vom Einkommen. Die genaue Höhe und die praktischen Einzelheiten sollen per Königlichem Erlass festgelegt werden. Der neue Familienkredit gilt rückwirkend für Geburten ab Januar 2026. Nach Angaben David Clarinvals soll Familien damit mehr Flexibilität in den ersten Lebensmonaten eines Kindes ermöglicht werden. Langfristig plant die Föderalregierung, verschiedene Freistellungsregelungen – darunter Mutterschafts-, Eltern- und Betreuungsurlaub – in einem einheitlichen Modell zusammenzuführen. Der Anspruch soll künftig an das Kind und nicht mehr getrennt an Mutter oder Vater geknüpft sein. (belga/sc)

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