18.000 Belgier gelten seit Corona bis zur Rente als arbeitsunfähig

<p>Ab Herbst sollen auch Langzeitkranke, die bislang bis zur Rente als arbeitsunfähig galten, jährlich erneut ärztlich beurteilt werden.</p>
Ab Herbst sollen auch Langzeitkranke, die bislang bis zur Rente als arbeitsunfähig galten, jährlich erneut ärztlich beurteilt werden. | Illustrationsbild: dpa

Die Entscheidung fiel im Dezember 2020. Wegen der Corona-Beschränkungen konnten die beratenden Ärzte der Krankenkassen zeitweise keine persönlichen Untersuchungen durchführen. Gleichzeitig wuchs die Zahl der unbearbeiteten Akten stark an.

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