Die Entscheidung fiel im Dezember 2020. Wegen der Corona-Beschränkungen konnten die beratenden Ärzte der Krankenkassen zeitweise keine persönlichen Untersuchungen durchführen. Gleichzeitig wuchs die Zahl der unbearbeiteten Akten stark an.
18.000 Belgier gelten seit Corona bis zur Rente als arbeitsunfähig
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