Nach Kritik: Belfius passt Regeln zur Erstattung bei Phishing an

<p>Belfius ändert zum 1. September seine Regeln für die Erstattung von Schäden nach Phishing-Angriffen.</p>
Belfius ändert zum 1. September seine Regeln für die Erstattung von Schäden nach Phishing-Angriffen. | Foto: Photo News

Die Bank war noch im vergangenen Monat in die Kritik geraten. Die Regierungspartei Vooruit warf Belfius vor, gegen die gesetzlichen Erstattungspflichten bei Phishing-Fällen zu verstoßen. Der Finanzrechtsexperte Reinhard Steennot von der Universität Gent schloss sich dieser Einschätzung an.

Eine Klausel in den bisherigen Geschäftsbedingungen sah vor, dass Belfius eine Rückzahlung erst „nach einer Untersuchung wegen eines möglichen Betrugs oder einer groben Fahrlässigkeit des Zahlers“ vornahm. Nach geltendem Recht müssen Banken nicht genehmigte Zahlungsvorgänge jedoch spätestens bis zum Ende des folgenden Arbeitstages erstatten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Bank das Geld zurückfordern.

Noch im vergangenen Monat hatte Belfius ein Fehlverhalten bestritten, zugleich aber eingeräumt, dass sich die Rechtsprechung weiterentwickelt. Nun wird die entsprechende Regelung angepasst. In der neuen Fassung heißt es, dass die Bank den Kunden unverzüglich entschädigt, sofern sie nicht „berechtigte Gründe für den Verdacht eines Betrugs“ hat und diese der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit taucht in dieser Bestimmung nicht mehr auf.

Der Kassationshof hatte im vergangenen Monat ein Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts aus dem Jahr 2025 aufgehoben. Das Berufungsgericht war damals zu dem Schluss gekommen, dass ein Opfer von Online-Bankbetrug grob fahrlässig gehandelt habe.

Der Kassationshof definierte grobe Fahrlässigkeit nun als ein Verhalten, das ein vernünftiger und normalerweise vorsichtiger Zahler unter keinen Umständen an den Tag legen oder unterlassen würde. Ein Opfer trägt demnach nur dann eine Mitschuld, wenn ein durchschnittlicher Kunde unabhängig von den Umständen niemals auf diese Weise gehandelt hätte. (belga/rt)

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