Phishing-Opfer: Beenders fordert Banken zur Einhaltung des Gesetzes auf

<p>Verbraucherschutzminister Rob Beenders fordert die Banken auf, Phishing-Opfer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu entschädigen.</p>
Verbraucherschutzminister Rob Beenders fordert die Banken auf, Phishing-Opfer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu entschädigen. | Foto: belga

Der Kassationshof hatte im vergangenen Monat ein Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts aus dem Jahr 2025 aufgehoben. Das Berufungsgericht war zu dem Schluss gekommen, dass ein Opfer von Onlinebanking-Betrug grob fahrlässig gehandelt habe.

Nach dem Gesetz muss eine Bank eine Zahlung erstatten, die nicht vom Kunden genehmigt wurde. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. In Phishing-Fällen berufen sich Banken häufig auf diese Ausnahme.

Der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist im Gesetz jedoch nicht näher definiert. Die Urteile in entsprechenden Verfahren fielen daher bislang sehr unterschiedlich aus.

Der Kassationshof hat grobe Fahrlässigkeit nun als ein Verhalten definiert, das ein vernünftiger und gewöhnlich vorsichtiger Zahler niemals an den Tag legen oder unterlassen würde. Ein Opfer kann demnach nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn ein durchschnittlicher Kunde unter vergleichbaren Umständen niemals so gehandelt hätte.

Beenders forderte die Banken dazu auf, das Gesetz einzuhalten, statt es zu umgehen. Es zeige sich immer wieder, dass einige Banken die gesetzlichen Vorgaben nicht korrekt anwendeten und Phishing-Opfer zu Unrecht im Stich ließen.

„Die Banken müssen das Gesetz respektieren“, erklärte der Minister. Es sei nicht hinnehmbar, dass Betroffene zunächst vor Gericht ziehen müssten, um ihre Rechte durchzusetzen. (belga/rt)

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