Außerschulische Betreuung des ZKB: Antrag wird deutlich einfacher

<p>Das ZKB hat das Antragsverfahren für die Außerschulische Betreuung überarbeitet.</p>
Das ZKB hat das Antragsverfahren für die Außerschulische Betreuung überarbeitet. | Foto: David Hagemann

Familien profitieren künftig von kürzeren Betreuungsverträgen, einer verkürzten Hausordnung und weniger Verwaltungsaufwand, teilte das ZKB mit. Der bisherige Betreuungsvertrag wurde von rund 30 Seiten auf fünf Seiten reduziert, gleichzeitig wurde auch die Hausordnung auf rund die Hälfte der Seiten zusammengefasst. Viele Informationen müssen demnach nicht mehr mehrfach eingereicht werden. Einige Anlagen könnten bei Bedarf später nachgereicht werden. Gewisse Anlagen können im kommenden Schuljahr wieder genutzt werden. Auch für Familien mit mehreren Kindern werde das Verfahren einfacher: Bestimmte Anlagen könnten für Geschwisterkinder gemeinsam genutzt werden. So muss beispielsweise die Liste der bring- und abholberechtigten Personen nicht mehr für jedes Kind separat ausgefüllt werden, wenn die Angaben identisch sind. „Wir wollten den Familien den Zugang zur Außerschulischen Betreuung so einfach wie möglich machen. Deshalb haben wir die Dokumente gründlich überarbeitet und den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Aus rund 30 Seiten, inklusive Anlagen, sind nur noch fünf Seiten Betreuungsvertrag geworden“, wird ZKB-Direktor Matthias Zimmermann in der Mitteilung zitiert. „Außerdem kann der Vertrag vollständig digital ausgefüllt und online unterschrieben werden: Es ist also nicht mehr nötig, den Vertrag auszudrucken oder einzuscannen“, so Zimmermann weiter.

Ab dem 30. Juni 2026 können Familien den Betreuungsvertrag auf der Internetseite des ZKB herunterladen. Der Vertrag kann vollständig digital ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Unterschrift elektronisch über ein digitales Verfahren. Ein Ausdruck der Unterlagen ist nicht mehr erforderlich. „Wer Unterstützung beim digitalen Ausfüllen des Betreuungsvertrags benötigt, kann einen Termin mit der Verwaltung des ZKB vereinbaren. Das ist der bevorzugte Weg“, verweist Matthias Zimmermann auf die Möglichkeit, den Vertrag vollständig digital einzureichen. Wer möchte, könne den Antrag dennoch weiterhin auf Papier ausfüllen und per Post einsenden. Der bisherige Zwischenschritt einer Online-Eintragung entfällt. „Das ZKB möchte allen Antragstellern die Möglichkeit geben, den Vertrag in Ruhe auszufüllen. Der bisherige Zwischenschritt führte bei vielen Antragstellern zu Stress, da sie zu einem bestimmten Zeitpunkt am Computer sein mussten“, erklärt Zimmermann. Dennoch spielt das Antragsdatum bei der Platzvergabe eine Rolle: Für die Vergabe der Betreuungsplätze gelten weiterhin die gesetzlich festgelegten Priorisierungskriterien. Das Eingangsdatum des vollständig ausgefüllten Betreuungsvertrags bleibt dabei ein wichtiges Kriterium. Die erste Platzvergabe für das Schuljahr 2026-2027 erfolgt am 28. Juli 2026. Weitere Platzvergaben finden am 18. und am 25. August 2026 statt. Der Betreuungsvertrag mit den Anlagen steht ab 30. Juni 2026, um 8 Uhr, auf der neuen Internetseite des ZKB zum Download bereit (unter www.zkb-ostbelgien.be/downloads). Dort finden Familien auch weitere Infos zur Außerschulischen Betreuung und zu Priorisierungskriterien. (red/sc)

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