Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) war als Verhandlungsführer seiner Fraktion im Beschäftigungsausschuss an den Verhandlungen beteiligt.
Arimont begrüßte die Einigung und verwies auf die Vorteile für Unternehmen in Grenzregionen. „Viele ostbelgische Betriebe wünschen sich eine Vereinfachung in Bezug auf die Entsendung ihrer Beschäftigten in ein Nachbarland. Gerade für Betriebe in Grenzregionen ist es selbstverständlich, ihre Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit ins benachbarte Ausland zu entsenden, um dort Arbeiten oder Dienstleistungen durchzuführen. Dabei sind sie verpflichtet, diese Einsätze im Aufnahmeland zu melden, um Sozialdumping zu verhindern“, sagte er laut einer Pressemitteilung. Bislang müssten Unternehmen je nach Zielland unterschiedliche nationale Meldeverfahren nutzen. Künftig solle ein einheitliches, in allen EU-Sprachen verfügbares System die grenzüberschreitende Entsendung erleichtern. Die Verordnung werde den Verwaltungsaufwand durch die vollständige Digitalisierung der Meldungen verringern und gleichzeitig die Kontrolle der Vorschriften sowie den Schutz vor Sozialdumping stärken. „In engem Austausch mit den belgischen Behörden haben wir zudem durchgesetzt, dass alle relevanten Angaben, die heute für eine Entsendemeldung erforderlich sind, auch vollständig im neuen System erfasst werden“, so Arimont weiter. Belgien sei nach Deutschland das zweitwichtigste Aufnahmeland für entsandte Arbeitnehmer in der EU. Deshalb seien wirksame Kontrollen und eine transparente Erfassung besonders wichtig. „Das neue System verbindet beides: weniger Bürokratie und einen wirksamen Schutz vor Sozialdumping“, so Arimont. „Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie diese neue Plattform anstelle ihrer nationalen Systeme nutzen möchten. Darum war es unser zentrales Ziel, die Teilnahme an diesem freiwilligen System so attraktiv wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Mitgliedstaaten zu gewinnen und zur Übernahme der neuen Plattform zu bewegen. Denn sobald das europäische System verwendet wird, darf der Mitgliedstaat keine zusätzlichen Meldungen oder Erklärungen mehr verlangen. Das verhandelte Ergebnis spiegelt diese Logik wider und sollte viele Mitgliedstaaten überzeugen können“, sagt Arimont. Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten formell bestätigt werden. (red/sc)

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