Die Föderalregierung hat sich im April auf eine neue Gesetzgebung bezüglich freiwilliger Überstunden geeinigt. Seit dem 1. Juni gilt: Die ersten 240 von maximal 360 werden steuerlich begünstigt. Die AVED-IHK Ostbelgien erklärt, weshalb die neue Regelung ein „regelrechter Gamechanger“ für Ostbelgien sei, die in einer „Win-Win-Win-Situation“ münde.
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren