Künftig droht ein Rentenmalus für Personen, die nicht mindestens 35 Jahre lang jeweils 156 Tage pro Jahr gearbeitet haben. Bestimmte Abwesenheiten wie Mutterschaftsurlaub, Krankheit oder Pflegeurlaub bleiben jedoch angerechnet. Gleichzeitig wird ein Bonus eingeführt: Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, erhält pro zusätzlichem Arbeitsjahr fünf Prozent mehr Pension. Voraussetzung dafür sind ebenfalls mindestens 35 effektive Arbeitsjahre.
Besonders umstritten ist die schrittweise Anhebung des Rentenalters für Militärangehörige und Lokführer auf 67 Jahre. Auch Beamtenpensionen werden neu berechnet: Statt der letzten zehn Berufsjahre soll künftig die gesamte Laufbahn von 45 Jahren berücksichtigt werden. Zudem wird die sogenannte „Péréquation“ abgeschafft, also die automatische Anpassung der Beamtenpensionen an steigende Gehälter im öffentlichen Dienst.
Oppositionspartei PTB sowie die Gewerkschaft FGTB kündigten bereits Verfassungsklagen gegen die Reform an. Der Unternehmerverband FEB begrüßte die Maßnahmen dagegen als notwendig.
Verabschiedet wurde außerdem das sogenannte Programmgesetz. Es enthält unter anderem eine begrenzte Lohnindexierung sowie höhere Gas- und niedrigere Stromabgaben. Eine geplante Mehrwertsteuerreform wurde nach heftiger Kritik vorerst zurückgezogen. Im Energiebereich beschloss das Parlament Steuererleichterungen für Arbeitgeber, die Beschäftigten mit eigenem Auto höhere Kilometerpauschalen zahlen.
Zudem wurde eine Reform des Rats für Ausländerstreitigkeiten angenommen. Richter erhalten künftig Zugang zu vertraulichen Informationen etwa des Staatsschutzes. In sensiblen Fällen sollen nur Anwälte mit Sicherheitsfreigabe Einsicht erhalten. Auch hier rechnet die Opposition mit juristischen Anfechtungen. (belga/tf)
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