Energieprämien in Ostbelgien: Neue Einkommensgrenze niedriger als geplant

<p>Neue Regeln für Energieprämien: Ab dem 1. Mai gelten in Ostbelgien niedrigere Einkommensgrenzen, um die Förderung gezielter an finanziell stärker belastete Haushalte zu richten.</p>
Neue Regeln für Energieprämien: Ab dem 1. Mai gelten in Ostbelgien niedrigere Einkommensgrenzen, um die Förderung gezielter an finanziell stärker belastete Haushalte zu richten. | Illustration: belga

Unverändert bleibt die grundsätzliche Ausrichtung der Politik: Die Energieprämien sind demnach weiterhin ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auch an der vorgesehenen Gesamtinvestitionssumme halte die DG-Regierung fest.

Im Zuge der Ausarbeitung und auf Grundlage zahlreicher Rückmeldungen aus Fachkreisen und Gesellschaft sei die ursprünglich anvisierte Einkommensobergrenze (von 114.000 Euro) noch weiter gesenkt und auf 81.700 Euro jährlich (steuerbares Nettoeinkommen) festgelegt worden, zuzüglich 5.000 Euro pro unterhaltsberechtigter Person. Die Anpassung trage insbesondere den Einschätzungen des Beirats für Wohnungswesen und Energie sowie weiterer beteiligter Akteure Rechnung, wonach die Unterstützung noch stärker auf Haushalte ausgerichtet werden sollte, für die energetische Investitionen eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen, heißt es dazu weiter in der Mitteilung aus dem Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch. „Wir halten Wort: Die Energieprämien werden weder reduziert, noch in Frage gestellt. Was wir anpassen, sind die Zugangskriterien – und zwar so, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Damit stärken wir die soziale Ausgewogenheit unseres Systems und bleiben gleichzeitig auf Kurs bei unseren klimapolitischen Zielen“, erklärt Ministerpräsident Oliver Paasch. Künftig werde zudem für die Inanspruchnahme der Prämie für eine Wärmepumpe ein PEB-(EEG-)Zertifikat der Kategorie „C“ erforderlich sein. Die neuen Bestimmungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Mai eingereicht werden. Bereits laufende Verfahren bleiben von der Neuregelung unberührt. (red/sc)

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