Der für den Beitrag verantwortliche Sender RTL kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Deborsus Sendung hatte im vergangenen Herbst sowohl in der französischsprachigen als auch in der flämischen Öffentlichkeit für heftige Kontroversen gesorgt. Der Journalist porträtierte mehrere Arbeitslose aus Verviers, die von Sozial-, Arbeitslosen- oder Invaliditätsleistungen leben. Die Reaktionen reichten von scharfer Kritik bis zu Zustimmung und riefen schließlich auch die Medienaufsicht auf den Plan. Der CDJ hat den Beitrag nun geprüft. Zwar erkennt der Rat das „unbestreitbare öffentliche Interesse“ des Themas sowie die redaktionelle Freiheit an. Gleichzeitig bemängelt er aber, dass wesentliche Informationen fehlten und die Recherche insgesamt zu oberflächlich gewesen sei. Besonders schwer wiegt aus Sicht des CDJ, dass die Reportage durch Verallgemeinerungen ein stereotypes Bild von Leistungsbeziehern verstärke. Diese würden implizit als arbeitsunwillig oder betrugsanfällig dargestellt. Zudem seien die Rechte der interviewten Personen nicht ausreichend gewahrt worden. Die möglichen Folgen der Berichterstattung für deren Leben seien nicht genügend berücksichtigt worden. Der TV-Sender RTL weist die Vorwürfe zurück und betonte in einer Stellungnahme, dass ethische Überlegungen nicht zur Einschränkung der Pressefreiheit führen dürften. Medien müssten auch unbequeme und kontroverse gesellschaftliche Realitäten aufzeigen können. Gerade das sei Teil ihres Auftrags. (sc)

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