Die wallonische Regierung hat den überarbeiteten Dienstleistungsvertrag mit der Nahverkehrsgesellschaft TEC gebilligt. Das Abkommen sieht u.a. einen garantierten Mindestdienst bei Streiks vor und räumt dem Unternehmen zugleich mehr Autonomie ein.
Wie bereits die SNCB wird auch die TEC künftig ein Mindestdienst bei Streiks gewährleisten müssen.
| Foto: belga
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