Waffen für Israel? Heikler Fall am Lütticher Flughafen

<p>Nach NGO-Hinweis: Verdächtige Fracht wurde am Lütticher Airport festgesetzt.</p>
Nach NGO-Hinweis: Verdächtige Fracht wurde am Lütticher Airport festgesetzt. | Archivbild: Photo News

Bereits Ende März seien die Behörden alarmiert worden, bestätigt das Kabinett des wallonischen Regierungschefs Adrien Dolimont (MR). „Wir wurden am 25. März von einer flämischen NRO auf einen potenziell problematischen Flug aufmerksam gemacht. Wir hielten diese Informationen für plausibel und haben umgehend den Zoll für eine Kontrolle eingeschaltet“, erklärt das Kabinett gegenüber der Zeitung „La Meuse“.

Im Fokus steht ein Frachtflug der israelischen Fluggesellschaft Challenge Airlines, der aus dem Vereinigten Königreich kam und in Lüttich zwischenlandete. Nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen soll sich an Bord militärisches Material befunden haben – darunter Zielsysteme wie Laser und Visiere sowie Ersatzteile für Kampfflugzeuge. Die Sendungen waren demnach als gewöhnliche Pakete deklariert.

Eine erste Kontrolle brachte zunächst keine eindeutigen Ergebnisse. Vorsorglich wurde die Fracht jedoch gestoppt. Bei einer vertieften Inspektion durch einen spezialisierten Ingenieur der wallonischen Verwaltung (SPW) verdichteten sich schließlich die Hinweise. „Ein entsandter Experte stellte fest, dass es sich tatsächlich um militärisches Material der Kategorien ML-5 und ML-10 handelt“, so das Kabinett weiter. „Derzeit laufen Überprüfungen, um die Verantwortlichkeiten zu klären. Die gesamte Fracht bleibt vorerst am Lütticher Airport blockiert.“

Der Fall ist politisch brisant. Hintergrund ist eine Entscheidung der Föderalregierung, die Überflüge und technische Zwischenstopps in Belgien für Flugzeuge untersagt, die militärisches Material nach Israel transportieren. Ziel war es, angesichts des Gaza-Krieges eine klare Position einzunehmen.

Allerdings zeigt der aktuelle Fall auch rechtliche Grauzonen auf: Während der königliche Erlass Überflüge betrifft, fallen Export und Transit von Waffen in die Zuständigkeit der Regionen. Diese hatten sich jedoch in einem interföderalen Abkommen verpflichtet, keine Genehmigungen für Waffenexporte zu erteilen, die die militärischen Kapazitäten im Nahostkonflikt stärken könnten. (calü)

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