Nach Beendigung der Haftstrafe soll er dann dem Strafvollstreckungsgericht für weitere fünf Jahre überstellt werden. Diese Zusatzstrafe hat als Ziel, die Gesellschaft vor Personen zu schützen, die bestimmte schwere Straftaten begangen haben.
69-Jähriger aus der Gemeinde St.Vith wegen Kindesmissbrauchs zu 15 Jahren Haft verurteilt
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