Justiz-IT noch nicht bereit für neues Strafgesetzbuch

<p>Die belgische Justiz ist technisch noch nicht vollständig auf das neue Strafgesetzbuch vorbereitet.</p>
Die belgische Justiz ist technisch noch nicht vollständig auf das neue Strafgesetzbuch vorbereitet. | Illustrationsbild: picture alliance/dpa

Zwar stoße die umfassende Reform des Strafrechts innerhalb der Justiz grundsätzlich auf Zustimmung. Viele Mitarbeiter erwarteten ein klareres, einheitlicheres und zeitgemäßeres System. Gleichzeitig werde jedoch mit erheblichen Startschwierigkeiten gerechnet.

Die Einführung des neuen Strafgesetzbuches war bereits mehrfach verschoben worden. Der aktuelle Zeitplan sieht einen Start am 1. September vor. Das jüngste Aufschieben erfolgte auf Antrag der flämischen Justizministerin Zuhal Demir (N-VA) und wurde auch von zahlreichen Magistraten befürwortet.

Ein zentrales Problem bleibt die technische Umsetzung: Nach Angaben aus der Justiz ist bislang keine Behörde vollständig auf die neuen Vorgaben vorbereitet. Teilweise angepasste Systeme mussten nach der Verschiebung sogar wieder zurückgestellt werden. Es dürfte noch Monate dauern, bis die IT-Infrastruktur vollständig umgestellt ist.

Bereits jetzt führt die Einführung eines anderen Systems zu Mehrarbeit. Änderungen müssen teils manuell in die einzelnen Akten eingetragen werden, was die Belastung für das Personal zusätzlich erhöht.

Die Reform bringt zudem tiefgreifende inhaltliche Änderungen mit sich. So wird stärker auf die körperliche Unversehrtheit geachtet, während alternative Strafformen an Bedeutung gewinnen. Freiheitsstrafen sollen künftig häufiger das letzte Mittel bleiben.

Auch die Strafbemessung wird flexibler gestaltet. Ziel ist es, Strafen stärker an die Schwere der Tat und die Umstände anzupassen. So könnten etwa geringere Geldstrafen für kleinere Drogendelikte verhängt werden, während schwere Vergehen weiterhin streng geahndet werden.

Während einer Übergangsphase werden das alte und das neue Recht parallel angewendet. Dabei soll jeweils die für den Angeklagten günstigere Regelung gelten. Die Justiz rechnet jedoch damit, dass dies zu zusätzlicher Arbeitsbelastung und rechtlicher Unsicherheit führen wird.

Zudem fehlen bislang richtungsweisende Urteile des Kassationshofs, an denen sich die Rechtsprechung orientieren könnte. Experten erwarten daher eine Zunahme von Verfahren vor dem höchsten Gericht. (belga/rt)

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