Ausgangspunkt ist ein gefälschtes Facebook-Profil, das sich als die 24-jährige Thronfolgerin ausgibt. Mehr als 28.000 Nutzer folgen dem Account, der in den vergangenen Monaten Dutzende vermeintliche Fotos und Videos der Prinzessin sowie weiterer Mitglieder der königlichen Familie veröffentlicht hat. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um Deepfakes, also Medieninhalte, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden.
Für besonders große Aufmerksamkeit sorgt ein Video, das derzeit vielfach geteilt wird. Darin ist Kronprinzessin Elisabeth scheinbar in einer Gefängniszelle zu sehen, wo sie leicht bekleidet tanzt. Der Clip wurde bereits mehr als 14.000 Mal aufgerufen und mit über 1.000 „Gefällt mir“-Angaben versehen.
Die Reaktionen darauf fallen deutlich aus: Viele Nutzer zeigen sich empört über die Darstellung der Prinzessin. Die Grenze zwischen Realität und Fälschung verschwimmt dabei zunehmend – ein Umstand, der Experten schon länger Sorgen bereitet.
Der Königliche Palast ist über die gefälschten Inhalte informiert und hat Maßnahmen ergriffen. Man habe „das Nötige getan“, um die entsprechenden Beiträge zu melden und entfernen zu lassen, hieß es.
Der Fall zeigt einmal mehr, wie schnell sich KI-generierte Inhalte verbreiten können – und wie schwierig es ist, ihre Verbreitung einzudämmen.
Für Kronprinzessin Elisabeth ist es nicht das erste Mal, dass sie Ziel von Deepfakes wird. Bereits im vergangenen Jahr kursierte ein manipuliertes Bild, das sie gemeinsam mit Prinz Georg von Liechtenstein zeigen sollte. Angeblich während eines Urlaubs in Griechenland aufgenommen, löste das Foto Spekulationen über eine mögliche Beziehung aus. Später stellte sich jedoch heraus: Auch dieses Bild war komplett künstlich erzeugt.
Rechtliche Schritte gegen Deepfakes möglich
Rechtlich sind derartige Deepfakes problematisch. Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Étienne Wery betont gegenüber „RTL Info“: „Das Recht am eigenen Bild greift, sobald eine Person erkennbar ist. Hier haben wir sowohl einen hohen Realismus als auch die klare Absicht, das Video einer bestimmten Person zuzuordnen.“ In solchen Fällen müsse schnell reagiert werden: „Man sollte die Plattform kontaktieren, um den Inhalt löschen zu lassen und das Konto zu schließen.“
Auch eine Anzeige könne in Betracht gezogen werden. Betroffenen rät Wery, rasch zu handeln: „Man muss die Meldeverfahren aktivieren, beobachten, wie die Plattform reagiert, und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.“ Eine strengere juristische Reaktion sei insbesondere dann angebracht, „wenn eine klare Absicht zur Demütigung vorliegt“. (calü)

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