EU passt Pauschalreiserichtlinie an: „ Wir stärken die Rechte der Reisenden deutlich“

<p>Neue EU-Regeln für Pauschalreisen sollen Verbraucher besser schützen.</p>
Neue EU-Regeln für Pauschalreisen sollen Verbraucher besser schützen. | Illustrationsfoto: Christin Klose/dpa

„Wir führen verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden ein, damit Menschen schnell eine begründete Antwort erhalten, wenn etwas schiefgeht. Gleichzeitig legen wir klare Regeln für Gutscheine fest: Gutscheine bleiben freiwillig und müssen erstattet werden, wenn sie nicht innerhalb ihrer Gültigkeit genutzt werden. Außerdem können Reisende ihre Reise kostenfrei stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen“, fasst Arimont zusammen.

Die überarbeitete Richtlinie präzisiere ebenfalls, wann eine Kombination von Reiseleistungen – etwa Flug, Transfer, Unterkunft oder Ausflüge – als Pauschalreise gilt. So gelten Online-Buchungen als Pauschalreise, wenn verknüpfte Buchungsprozesse die Kombination von Dienstleistungen verschiedener Anbieter ermöglichen, der erste Anbieter die personenbezogenen Daten des Reisenden an andere Anbieter übermittelt und der Vertrag innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen wird.

Darüber hinaus enthalte die Richtlinie erstmals detaillierte Regeln zur Nutzung von Gutscheinen, die während der COVID-19-Pandemie weit verbreitet waren. Verbraucher können Gutscheine demnach ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal zwölf Monate gültig sein und nicht genutzte Beträge müssen nach Ablauf automatisch erstattet werden.

Weitere Neuerungen betrüffen den besseren Zugang zu Beschwerdeverfahren. Veranstalter und Agenturen müssen künftig ein zugängliches System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. So müssten Beschwerden innerhalb von sieben Tagen bestätigt und innerhalb von 60 Tagen begründet beantwortet werden. Auch der Schutz bei Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern werde gestärkt: Kunden sollen Erstattungen aus dem Insolvenzschutzsystem künftig in der Regel innerhalb von sechs Monaten erhalten, in Ausnahmefällen nach neun Monaten.

„Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Verbraucher oft zu lange auf ihr Geld oder Erstattungen warten mussten oder ihre Rechte schwer durchsetzen konnten. Mit der Reform der Richtlinie wird für mehr finanzielle Sicherheit und verständliche Regeln gesorgt. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in Pauschalreisen und schafft zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche in Europa“, so Arimont abschließend. EU-Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie 28 Monate Zeit, ihre nationalen Gesetze anzupassen und weitere sechs Monate, um die neuen Regeln anzuwenden. (red/nico)

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