Konkret geht es um Internetauftritte des föderalen Verkehrsministeriums (FÖD Mobilität und Verkehr), die bislang nicht vollständig auf Deutsch angeboten werden, sowie um die Website von Sciensano, auf der ebenfalls keine umfassenden Informationen auf Deutsch verfügbar sind.
In beiden Fällen verweisen Paasch und Klinkenberg auf die koordinierten Gesetze von 1966 über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten. Diese verpflichteten zentrale Dienststellen des Föderalstaates, Mitteilungen und Bekanntmachungen, die sich direkt an die Öffentlichkeit richten, auch der deutschsprachigen Bevölkerung in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. So habe die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle unmissverständlich klargestellt, dass Websites föderaler Dienste dieser Verpflichtung unterliegen. Dies betreffe sowohl die Online-Angebote der Mobilitätsverwaltung – insbesondere auch sämtliche Informationen auf der Website der Direktion für die Zulassung von Fahrzeugen (DIV) – als auch die Informationsplattform von Sciensano. „Die Gleichbehandlung der Landessprachen ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht“, so Paasch und Klinkenberg laut Mitteilung. „Gerade in sensiblen Bereichen wie der öffentlichen Gesundheit und der Mobilität müssen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu verlässlichen Informationen in ihrer Sprache haben.“ (red/sc)

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