Der Gerichtshof der Europäischen Union hat Belgien verpflichtet, seine Baugesetzgebung („Loi Breyne“) zu ändern. Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist die vorgeschriebene finanzielle Garantie für nicht anerkannte Bauunternehmer unverhältnismäßig und benachteiligt insbesondere ausländische Anbieter.
Das Breyne-Gesetz soll Käufer vor dem Risiko einer Insolvenz des Bauunternehmers schützen.
| Foto: belga
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