Neun Mitgliedstaaten haben sich vor Ablauf der Frist beworben: Belgien (Lüttich), Kroatien (Zagreb), Frankreich (Lille), Italien (Rom), die Niederlande (Den Haag), Polen (Warschau), Portugal (Porto), Rumänien (Bukarest) und Spanien (Málaga).
Am 25. März werden der Rat und das Parlament auf der Grundlage einer Bewertung durch die Europäische Kommission jeweils unabhängig voneinander zwei Städte aus den neun Bewerberstädten auswählen.
Anschließend werden beide Institutionen zusammenkommen, um ihre doppelte Auswahl bekannt zu geben. Wenn eine Stadt auf beiden Auswahllisten steht, wird sie automatisch ausgewählt und es ist keine weitere Abstimmung erforderlich. Wenn es keine gemeinsame Auswahl gibt, werden die Mitgesetzgeber in mehreren Wahlgängen die Gewinnerstadt auswählen.
Die für 2023 angekündigte Schaffung der Europäischen Zollbehörde soll den Verwaltungsaufwand verringern, die Sicherheit beim Online-Einkauf für die Bürger der Europäischen Union erhöhen und den nationalen Verwaltungen einfachere Verfahren ermöglichen. Langfristig sollen rund 250 Mitarbeiter am Sitz beschäftigt werden. (belga/ab)

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