Der Beratungsausschuss für Bioethik hat in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten klargestellt, dass es Krankenhäusern derzeit nicht erlaubt ist, einen tot geborenen Fötus den Eltern mitzugeben, damit dieser im eigenen Garten beerdigt werden kann. Anlass für die Stellungnahme war eine Anfrage der medizinischen Ethikkommission eines Krankenhauses in Brügge, das mit einem entsprechenden Wunsch eines Elternpaares konfrontiert worden war.
Grab eines tot geborenen Kindes
| Foto: picture alliance
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