Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Erwin Laisse seine Großmutter mehrfach mit einem Messer angegriffen und war anschließend mit ihren Bankkarten und ihrem Auto geflüchtet.
Der Angeklagte bestritt die Tat nicht, berief sich jedoch auf eine Erinnerungslücke, um sein Handeln nicht erklären zu müssen. Die Geschworenen befanden ihn des Parrizids schuldig, also eines Mordes an einer Vorfahrin. Bei der Schuldspruchfindung wurde insbesondere das Vorgehen berücksichtigt, das nach Auffassung des Gerichts auf ein beharrliches Vorgehen gegen das Opfer hindeutete.
Bei der Strafzumessung berücksichtigten Jury und Gericht mildernde Umstände, darunter emotionale Defizite in Kindheit und Jugend des Angeklagten. Gleichzeitig flossen die besondere Schwere der Tat sowie der Umstand ein, dass Laisse zum Tatzeitpunkt eine andere Strafe unter elektronischer Überwachung verbüßte und bei seiner Großmutter lebte, die ihm Unterkunft gewährt hatte. Zudem wurde ein Rückfallrisiko festgestellt. Zugleich hielten Jury und Gericht fest, dass angesichts des vergleichsweise jungen Alters des Verurteilten nach Einschätzung der Ärzte die Möglichkeit einer künftigen Abstinenz von Drogen nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. (belga/jj)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren