Wegen struktureller Überbelegung: Gespräche über externe Haftkapazitäten in Estland

<p>Blick in einen Zellentrakt im Gefängnis in der estnischen Stadt Tartu.</p>
Blick in einen Zellentrakt im Gefängnis in der estnischen Stadt Tartu. | Foto: Alexander Welscher/dpa

Die belgischen Gefängnisse sind seit Langem strukturell überbelegt, was das Funktionieren des gesamten Justizsystems stark belastet. Rund ein Drittel der Inhaftierten verfügt zudem über kein Aufenthaltsrecht in Belgien. Die Föderalregierung prüft daher zusätzliche und nachhaltige Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch die Grundsätze des Rechtsstaates gewährleisten. Eine der untersuchten Optionen ist die Nutzung von Haftkapazitäten im Ausland für Straftäter ohne legalen Aufenthalt.

Nach Sondierungsbesuchen im Kosovo und in Albanien richten die Ministerinnen ihren Blick nun auf Estland. Das Cedoca, der spezialisierte Dokumentations- und Forschungsdienst für Herkunftsländerinformationen des belgischen Generalkommissariats für Flüchtlinge und Staatenlose, hat eine Untersuchung durchgeführt, um europäische Länder zu identifizieren, die externe Haftkapazitäten bereitstellen könnten. Daraus geht hervor, dass Estland ein gefestigter Rechtsstaat ist, der die Menschenrechte achtet, und somit für eine mögliche Zusammenarbeit infrage kommt. Die weiteren Optionen – Kosovo und Albanien – werden parallel auf technischer Ebene weiterverfolgt. Ziel der Regierung ist es, alle Wege zu prüfen, die zu einer Entlastung des Systems und zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen können.

Auf dem Programm stehen unter anderem Treffen mit der estnischen Ministerin für Justiz und Digitales, Liisa-Ly Pakosta, sowie der Besuch eines Gefängnisses in der Landeshauptstadt Tallinn. Estland genießt international Anerkennung für sein stark digitalisiertes Justiz- und Strafvollzugssystem und hat bereits eine vergleichbare Zusammenarbeit mit Schweden umgesetzt.

Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt erklärte: „Unsere Botschaft ist klar: Personen, die sich illegal in unserem Land aufhalten und zusätzlich strafbare Handlungen begehen, haben hier keine Zukunft. Die Rückkehr in das Herkunftsland bleibt die erste Option. Ist eine Rückkehr nicht möglich, ziehen wir eine Inhaftierung außerhalb Belgiens in Betracht. Damit erhöhen wir nicht nur die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern entlasten auch unsere Haftanstalten.“ Sie wies zudem auf die nicht zu unterschätzende abschreckende Wirkung externer Haftkapazitäten hin.

Justizministerin Annelies Verlinden betonte ihrerseits: „Belgien ist mit einer strukturellen Überbelegung der Gefängnisse konfrontiert. Eine der vom Staat geprüften Möglichkeiten besteht darin, im Ausland ein Gefängnis zu mieten oder zu errichten. Wenn hier verurteilte Personen ohne Aufenthaltsrecht ihre Strafe im Herkunftsland oder in ausländischen Haftanstalten verbüßen können, bedeutet das sowohl eine ordnungsgemäße Strafvollstreckung als auch einen erheblichen Effizienzgewinn für unsere Gefängnisse. Zudem ermöglicht dies eine bessere Begleitung der Inhaftierten am Ende ihrer Haftzeit mit Blick auf ihre Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft.“

Ob es zu einer konkreten Zusammenarbeit kommt, bleibt abzuwarten. (red/nc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment