Auslöser ist die Umweltgenehmigung, die die flämische Regionalregierung im März 2024 erteilt hatte. Darin waren Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms für Anwohner vorgesehen sowie eine Obergrenze von 240.000 Flugbewegungen pro Jahr ab 2032.
Gegen diese Genehmigung wurden insgesamt 21 Beschwerden eingereicht, darunter auch eine von Brussels Airlines. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass europäisches Recht verletzt worden sei, weil Betriebseinschränkungen beschlossen wurden, ohne zuvor das vorgeschriebene Lärmverfahren durchzuführen. Das Gericht gab der Airline recht.
Im Juli 2025 wurde die Umweltgenehmigung aufgehoben und die zuständigen Behörden erlaubten den weiteren Betrieb des Flughafens bis zum 30. Juni 2029. Bis dahin muss das Verfahren des „ausgewogenen Ansatzes“ allerdings abgeschlossen und eine neue Genehmigung beantragt werden.
Nun haben die flämischen und föderalen Behörden diesen Prozess offiziell gestartet. Er umfasst unter anderem eine öffentliche Konsultation sowie eine Stellungnahme der Europäischen Kommission. Zunächst soll gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren ein konkretes Lärmminderungsziel festgelegt werden. Anschließend werden Maßnahmen geprüft, um dieses Ziel zu erreichen. Einschränkungen des Flugbetriebs gelten dabei ausdrücklich als letztes Mittel. Der Flughafen betont zudem, dass auch die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.
Brussels Airport spricht von einer „einmaligen Chance“, einen stabilen, kohärenten und rechtlich abgesicherten Rahmen für die Zukunft des Flughafens zu schaffen. Derzeit sorgten die aufgehobene Umweltgenehmigung, unterschiedliche Zuständigkeiten von Regional- und Föderalstaat sowie anhaltende Streitigkeiten über Flugrouten für große Unsicherheit in der Branche. (belga/calü)

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