Eifelpolizei erinnert an Genehmigungspflicht für Karnevalswagen

<p>Karnevalswagen, die an einem Zug teilnehmen, müssen bei der Gemeinde angemeldet sein, erinnert die Eifelpolizei.</p>
Karnevalswagen, die an einem Zug teilnehmen, müssen bei der Gemeinde angemeldet sein, erinnert die Eifelpolizei. | Foto: GE-Archiv


Wichtig zu bemerken ist, dass es sich bei den beiden Genehmigungen um zwei grundsätzlich verschiedene Anträge handelt.





„Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn grundlegende Regeln beachtet und die Sicherheitsempfehlungen im Vorfeld überprüft wurden. Spezifische Versicherungen helfen dabei, eventuelle Schadensfälle abzudecken. Die von den Gemeinden und der Polizeizone Eifel ausgearbeiteten Antragsformulare dienen als Checkliste und zielen darauf ab, Unglücksfällen vorzubeugen, so dass alle eine schöne Karnevalszeit verbringen können“, erklärt die Eifelpolizei in einer Mitteilung.

Auf den Webseiten der Eifelgemeinden sind die nötigen Antragsformulare online verfügbar. Bei Bedarf sind zusätzliche Informationen in der Gemeindeverwaltung erhältlich. (red/ab)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment