Seit dem 1. Juli 2024 hat jede volljährige Person das Recht, einmal im Leben den Familiennamen zu ändern, sofern sich die Anpassung auf den Namen des Vaters, der Mutter oder eine Kombination aus beiden bezieht. Für diese Fälle können sich Bürger an ihre Gemeinde wenden. Das vereinfachte Verfahren wird in der Regel innerhalb eines Monats abgeschlossen. Im Jahr 2025 nutzten 4.772 Personen diese Möglichkeit.
Für alle übrigen Namensänderungen bleibt der föderale Justizdienst zuständig. In diesen Fällen gelten strengere Voraussetzungen: Es müssen gewichtige Gründe vorliegen, zudem darf durch die Änderung weder Verwirrung noch ein Nachteil entstehen. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs bis zwölf Monate, wobei sich die Verfahren zuletzt beschleunigt haben.
Da immer mehr Antragsteller auf das kommunale Schnellverfahren zurückgreifen, geht die Zahl der Anträge beim föderalen Justizministerium weiter zurück. Im vergangenen Jahr wurden dort nur noch 807 Anträge eingereicht – der niedrigste Stand seit sechs Jahren. Der föderale Justizdienst weist allerdings darauf hin, dass die Zahl der Anträge nicht direkt mit der Zahl der genehmigten Namensänderungen pro Jahr vergleichbar ist, da Entscheidungen je nach Verfahren auch erst im Folgejahr fallen können. Zudem ist eine Änderung des Familiennamens auch aufgrund eines gerichtlichen Urteils möglich.
Neben den Namensänderungen verzeichnete der Justizdienst auch mehr Anpassungen des Geschlechtseintrags. Im Jahr 2025 ließen 734 Personen ihren Geschlechtseintrag im Zivilstand und im Bevölkerungsregister ändern. Das ist ein leichter Anstieg gegenüber 2024, als 644 entsprechende Änderungen registriert wurden. Die Zahlen betreffen ausschließlich das administrative Verfahren beim Zivilstand, das es ermöglicht, den Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde an die Geschlechtsidentität anzupassen. Eine medizinische oder körperliche Transition ist dafür nicht erforderlich.
Im Detail wurden 385 Änderungen vom weiblichen zum männlichen Geschlechtseintrag vorgenommen. Umgekehrt ließen 349 Personen den Eintrag von „männlich“ auf „weiblich“ ändern. (belga/rt)

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