„Es ist absurd, monatelang weiter für ein Abonnement zahlen zu müssen, wenn der Arzt entschieden hat, dass man keinen Sport mehr ausüben darf“, erklärte Beenders. Derzeit gelte ein ärztliches Attest rechtlich nicht als ausreichender Grund, um Zahlungen für ein Sportabonnement zu beenden. Dabei handele es sich um eine Gesetzeslücke.
Der Minister kündigte an, zunächst den Dialog mit der Branche zu suchen. Ziel sei eine einvernehmliche Lösung. Verbraucher müssten ihr Abonnement für ein Fitnessstudio aussetzen oder kündigen können, wenn ihnen aus medizinischen Gründen die Nutzung vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich sei. Zudem fordert Beenders eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Die Fitnessbranche reagiert jedoch überrascht auf den Vorstoß. „Ich finde die Forderung des Ministers etwas seltsam“, erklärte Farid Kempenaers, operativer Direktor des Dachverbandes
So sei im gemeinsam mit dem föderalen Wirtschaftsministerium ausgearbeiteten Verhaltenskodex festgehalten, dass Abonnements ausgesetzt oder beendet werden können, „wenn eine medizinische Beeinträchtigung es dem Verbraucher dauerhaft unmöglich macht, Sport oder Fitness auszuüben“. Voraussetzung dafür sei die Vorlage eines ärztlichen Attests.
„Wenn der Minister darüber hinausgehen oder die Regelung anders ausgestalten will, stehen wir jederzeit für Gespräche offen“, betonte Kempenaers. Die vom Minister geforderte anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist im bestehenden Verhaltenskodex allerdings nicht ausdrücklich geregelt.
Beenders bekräftigte, zunächst das Gespräch mit der Branche suchen zu wollen. Sollte dieses scheitern, will er die Regelung gesetzlich verankern. Die geplanten Bestimmungen sollen nicht nur für Fitnessstudios gelten, sondern auch für Gruppenkurse und andere Formen von Sportabonnements. (belga/rt)

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